AGB
3D-LabEq – Version 1.3 | Gültig ab: Mai 2026
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND ANBIETERANGABEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren (einschließlich neuer 3D-gedruckter Laborhardware, Verbrauchsmaterialien sowie gebrauchter Laborausstattung und -geräte), digitale Inhalte, Sonderanfertigungen sowie die Erbringung von Laborautomatisierungs- und Pipettierdienstleistungen, die geschlossen werden zwischen:
3D-LabEq
Marco Grull
Rheinstr. 36
64665 Alsbach-Hähnlein
Deutschland
Tel.: +49 151 5877 8704
E-Mail: info@3d-labeq.de
Website: www.3d-labeq.de
(nachfolgend „3D-LabEq“ oder „wir/uns“)
und unseren Kunden über den Online-Shop unter www.3d-labeq.de oder auf Grundlage individueller schriftlicher Angebote.
1.2 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Kauf ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde verbindlich, in Ausübung seiner gewerblichen, wissenschaftlichen, unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Wir behalten uns vor, die Unternehmereigenschaft vor oder nach Vertragsschluss durch Anforderung geeigneter Nachweise (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Nachweis der institutionellen Zugehörigkeit, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) zu überprüfen.
1.4 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die Darstellung von Produkten, gebrauchten Maschinen, Softwaredateien und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
2.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Checkout unseres Shopify-Shops gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, eines Vertrags über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder eines Dienstleistungsvertrags ab.
2.3 Die automatisch erzeugte Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung bei 3D-LabEq und stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar.
2.4 Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:
(a) unsere per E-Mail (Textform) übermittelte Auftragsbestätigung oder Rechnung,
(b) den Versand oder die physische Auslieferung der Ware oder
(c) den Beginn der Leistungserbringung durch uns,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
2.5 Bei digitalen Inhalten (z. B. JSON-Labware-Definitionen, Python-Skripte, Automatisierungsprotokolle) kommt der Vertrag spätestens mit der Bereitstellung des Download-Links, der digitalen Dateiübermittlung oder der Zustellung per E-Mail zustande.
2.6 Bei kundenspezifischen, auf Bestellung gefertigten oder speziell hergestellten Produkten (z. B. nach Kundenmaßen 3D-gedruckte Tube Racks) kommt der Vertrag mit unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform zustande. Solche Sonderanfertigungen sind ab Produktionsbeginn vollständig von Stornierung, Änderung und Rückgabe ausgeschlossen.
§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Alle auf unserer Website oder in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versand- und Bearbeitungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer in der EU mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterliegen nach den einschlägigen EU-Umsatzsteuervorschriften dem Reverse-Charge-Verfahren.
3.3 Die verfügbaren Zahlungsarten werden sicher über unsere Shop-Infrastruktur abgewickelt und können Kredit- und Debitkarten (über Shopify Payments), PayPal, Vorkasse per Banküberweisung oder Kauf auf Rechnung (ausschließlich nach vorheriger Bonitätsfreigabe) umfassen.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
3.5 Bei größeren Bestellungen, Sonderanfertigungen, dem Verkauf gebrauchter Maschinen oder umfangreichen Dienstleistungsvereinbarungen behalten wir uns vor, vor Beginn der Produktion, der Versandvorbereitung oder der Leistungserbringung eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
3.6 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich in Textform anerkannt sind.
3.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen; die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
§ 4 LIEFERUNG, VERSAND UND LIEFERZEITEN
4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für vollständige und korrekte Versandangaben.
4.2 Angegebene Lieferfristen, Versandtermine und Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
4.3 3D-gedruckte Produkte und spezielle Laborverbrauchsmaterialien werden überwiegend auf Bestellung gefertigt bzw. bearbeitet. Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 3–10 Werktage nach Auftragsbestätigung, sofern nicht anders angegeben. Gebrauchte Geräte und Lagerartikel werden in der Regel innerhalb von 3–10 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang versandfertig gemacht.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und ihm dadurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.
4.5 Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt, von Cyberangriffen, Lieferengpässen, Betriebsstörungen, Rohstoffknappheit oder behördlichen Maßnahmen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
4.6 Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware trotz aller zumutbaren Bemühungen dauerhaft nicht verfügbar ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 5 GEFAHRÜBERGANG UND TRANSPORT
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Sendung an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder den Postdienstleister auf den Kunden über (ab Werk / EXW Alsbach-Hähnlein gemäß § 447 BGB); dies gilt auch bei Teillieferungen. Bei Selbstabholung nach Vereinbarung in unseren Geschäftsräumen (Rheinstr. 36, 64665 Alsbach-Hähnlein) geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm zur Abholung bevollmächtigte Person über.
5.2 Transportschäden sind unmittelbar bei Erhalt zu dokumentieren und uns innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleiben Prüfung und Anzeige innerhalb dieser Frist, können Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Frachtführer ausgeschlossen sein.
5.3 Bei Sendungen mit temperaturempfindlichen oder chemisch formulierten Produkten (z. B. vorgefüllte Kryoröhrchen, Glycerinlösungen) ist allein der Kunde dafür verantwortlich, unmittelbar nach der Lieferung geeignete Lagerbedingungen sicherzustellen. Für Qualitätsminderungen, Verdunstung oder Materialversagen infolge unsachgemäßer Lagerung oder ungünstiger Umgebungsbedingungen nach Gefahrübergang übernehmen wir keine Haftung.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung ausschließliches Eigentum von 3D-LabEq.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderungen sicherungshalber an uns ab. 3D-LabEq nimmt diese Abtretung an.
6.3 Bei Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware gilt die neu entstandene Sache gemäß § 950 BGB im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware als unser Miteigentum.
6.4 Der Kunde hat uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 BESCHAFFENHEIT DER WARE UND BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR GEBRAUCHTE LABORAUSSTATTUNG
7.1 Verkauf von Überschuss- und Gebrauchtware: 3D-LabEq bietet Überschussmaterialien, Restposten aus Liquidationen sowie gebrauchte Laborausstattung aus Laborschließungen, Insolvenzmassen oder Überbeständen an und verkauft diese.
7.2 Grundsatz „wie besehen“: Sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, werden sämtliche gebrauchten Maschinen, Komponenten und elektronischen Laborgeräte ausschließlich „wie besehen“, „wie getestet“ bzw. „wie geprüft“ (as-is / as-tested / as-inspected) verkauft.
7.3 Keine Herstellerzertifizierungen oder Kalibrierungen: Für gebrauchte Geräte erbringt 3D-LabEq keine Validierung, technische Qualifizierung, Kalibrierung oder regulatorische Zertifizierung (z. B. erneute Bewertung der CE-Konformität, Prüfung nach DIN-/ISO-Normen), sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Kunde erkennt an, dass gebrauchte Geräte möglicherweise nicht den neuesten regulatorischen oder technischen Vorgaben entsprechen, und verpflichtet sich, die Konformität vor der Inbetriebnahme eigenständig zu prüfen.
7.4 Ausschluss von Software, Updates und Lizenzen: Betriebssoftware, Firmware-Lizenzen, Hersteller-Cloud-Konten, Software-Updates oder proprietäre Lizenzschlüssel sind bei gebrauchten Geräten ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, sofern dies nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angegeben ist. Beschaffung, Installation und rechtmäßige Lizenzierung der erforderlichen Betriebssoftware obliegen allein dem Kunden und erfolgen auf dessen Kosten.
§ 8 RESEARCH USE ONLY (RUO) – VERBINDLICHER HINWEIS
8.1 SÄMTLICHE von 3D-LabEq verkauften Produkte, Verbrauchsmaterialien, Gebrauchtgeräte, digitalen Dateien und Reagenzien – insbesondere, aber nicht ausschließlich 3D-gedruckte Laborausstattung, kundenspezifische Tube Racks, gebrauchte Tischgeräte, Kryoröhrchen, vorgefüllte Röhrchen und Glycerinlösungen – werden AUSSCHLIESSLICH für Forschung, Entwicklung und den allgemeinen Laborgebrauch entwickelt, hergestellt und verkauft.
RESEARCH USE ONLY (RUO) – Nur für Forschungszwecke. Nicht für diagnostische, therapeutische, klinische, humanmedizinische oder veterinärmedizinische Anwendungen. Für unqualifiziertes Personal unzugänglich aufbewahren.
8.2 Unsere Produkte sind weder als Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika (IVD) noch für die Qualitätskontrolle in der pharmazeutischen Herstellung oder für sonstige regulierte Anwendungen nach der Medizinprodukteverordnung (MDR) (EU) 2017/745, der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) (EU) 2017/746 oder gleichwertigen internationalen Standards zugelassen, zertifiziert oder validiert.
8.3 Der Kunde ist allein und ausschließlich verantwortlich für:
(a) die Beurteilung der Sicherheit und Eignung unserer Produkte für seine konkrete Anwendung,
(b) die Durchführung aller erforderlichen internen Validierungs- und Verifizierungsverfahren,
(c) die Einhaltung aller anwendbaren Anforderungen an Biosicherheit, Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Regulierung in seinem jeweiligen Rechtsraum.
§ 9 LABWARE, VORGEFÜLLTE VERBRAUCHSMATERIALIEN UND STERILITÄT
9.1 Als „autoklaviert“ bezeichnete Produkte haben einen thermischen Sterilisationszyklus unter standardisierten Bedingungen durchlaufen (in der Regel 121 °C bei definierten Druck- und Zeitparametern). Die Chargenparameter werden intern dokumentiert.
9.2 Die technische Bezeichnung „autoklaviert“ oder „sterilisiert“ stellt keine rechtliche oder vertragliche Garantie absoluter Sterilität dar. Eine Endkontrolle der Chargen nach Arzneibuch-Standards, dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) oder Reinraumstandards der aktuellen Guten Herstellungspraxis (cGMP) erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in einer gesonderten schriftlichen Qualitätssicherungsvereinbarung vereinbart wurde.
9.3 Verschärfte Prüfpflichten bei Verbrauchsmaterialien: Aufgrund der biologischen und chemischen Empfindlichkeit vorgefüllter Reagenzien (z. B. 50%ige Glycerinlösungen) hat der Kunde gelieferte Verbrauchsmaterialien innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf offensichtliche Kontamination, Undichtigkeiten oder Volumenverlust zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Charge als frei von offensichtlichen Herstellungsmängeln.
9.4 3D-LabEq übernimmt keine Haftung für:
(a) Kreuzkontaminationen oder biologisches Wachstum infolge unsachgemäßer Handhabung, des Öffnens außerhalb einer aseptischen Umgebung (z. B. Laminar-Flow-Werkbank) oder ungeeigneter Lagerung nach der Lieferung,
(b) den Verlust von Vakuum oder Sterilität infolge mechanischer Transportbelastung,
(c) die chemische Unverträglichkeit der gelieferten Lösungen mit bestimmten Stämmen, Zelllinien oder nachgelagerten Assays.
§ 10 3D-GEDRUCKTE LABORPRODUKTE
10.1 Sämtliche 3D-gedruckten Produkte werden im Fused-Deposition-Modeling-Verfahren (FDM) hergestellt, sofern nicht anders angegeben überwiegend aus glykolmodifiziertem Polyethylenterephthalat (PETG) oder Polyethylenterephthalat (PET). Geringe Fertigungstoleranzen, sichtbare Schichtlinien und Besonderheiten der Oberflächenstruktur sind dem FDM-Verfahren eigen und stellen keine strukturellen Mängel dar.
10.2 Die Produkte werden auf Bestellung gefertigt. Geringfügige Abweichungen in Farbton, Oberflächenglanz und Abmessungen (±0,2 mm bzw. bis zu 1 % Maßabweichung) zwischen Produktionschargen sind möglich und werden vom Kunden als übliche industrielle Qualität akzeptiert.
10.3 Unsere 3D-gedruckten Produkte
(a) sind mit Ethanol, Isopropanol und Wasserstoffperoxid (bis 3 %, bei Raumtemperatur) reinig- und oberflächendesinfizierbar, sind jedoch in montierter, geschlossener oder üblicher struktureller Form NICHT autoklaviert und NICHT autoklavierbar, da die thermischen Grenzen der Polymere zu erheblichen Verformungen führen,
(b) sind NICHT für den direkten Kontakt mit aggressiven organischen Lösungsmitteln bestimmt (z. B. Aceton, Chloroform, Dichlormethan, konzentrierte Säuren), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
10.4 Kalibrierung vor Inbetriebnahme: Tube Racks, Tube Holder, Bottom Plates, Calibration Plates und Adapter von 3D-LabEq sowie die zugehörigen JSON-Labware-Dateien ersetzen nicht die Kalibrierung des Liquid-Handlers. Der Kunde ist verpflichtet, jede Labware vor dem ersten Einsatz und nach jeder Änderung von Aufbau, Software oder Hardware eigenständig im jeweiligen Gerät zu kalibrieren (bei Opentrons-Geräten: Labware-Position-Check) und einen Probelauf gemäß § 11.4 durchzuführen. Der Betrieb ohne Kalibrierung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden; § 11.6 gilt entsprechend. Auf anderen Systemen als dem Opentrons OT-2 ist der Einsatz von 3D-LabEq nicht validiert.
§ 11 DIGITALE INHALTE (JSON-DATEIEN, PYTHON-SKRIPTE, PROTOKOLLE)
11.1 Digitale Inhalte umfassen insbesondere: JSON-Labware-Definitionsdateien, Skripte zur Roboterautomatisierung, Python-Protokolle für das Liquid Handling, CAD-Konstruktionsdateien und technische Konfigurationsdaten.
11.2 Nach vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr bzw. des zugehörigen physischen Hardwareprodukts erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die digitalen Inhalte ausschließlich für interne betriebliche Zwecke und Forschungszwecke zu nutzen.
11.3 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt,
(a) die digitalen Inhalte an Dritte zu verkaufen, zu verbreiten, zu vermieten oder unterzulizenzieren,
(b) die Dateien in Open-Source- oder öffentlichen Repositorien (z. B. GitHub, öffentliche Foren) zu veröffentlichen oder hochzuladen,
(c) die Dateistrukturen zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder für eine konkurrierende Fertigung kommerziell zu verwerten.
11.4 Verbindliche Vorsichtsmaßnahme (Pflicht zum Probelauf): JSON-Labware-Dateien und Protokolle sind technische Ausführungshilfen. Da bereits geringfügige Software-Updates oder Hardware-Kalibrierungen von Drittplattformen die Positionierachsen verändern können, ist der Kunde zwingend verpflichtet, vor dem Einsatz einer bereitgestellten digitalen Datei in einem produktiven Arbeitsablauf einen „Dry Run“ (Kalibrierungstestlauf ohne Flüssigkeiten, manuell überwacht bei niedriger Ausführungsgeschwindigkeit) durchzuführen.
11.5 3D-LabEq übernimmt keine Gewähr für:
(a) eine reibungslose Kompatibilität mit allen früheren oder künftigen Versionen von Drittsoftware (z. B. Opentrons App, Python-API-Versionen),
(b) strukturelle Sicherheit oder die Vermeidung von Kollisionen, wenn der Kunde die Koordinatenmatrizen in den JSON-Dateien verändert,
(c) eine bestimmte Pipettiergenauigkeit, die von externen Faktoren wie Spitzenauswahl, Viskosität der Flüssigkeit und Kalibrierung des Liquid Handlers abhängt.
11.6 Die Nutzung digitaler Inhalte erfolgt vollständig auf eigenes betriebliches Risiko des Kunden. 3D-LabEq haftet nicht für Sachschäden an Geräten (z. B. Kollisionen des Pipettierkopfs, abgebrochene Labware-Pins), die darauf beruhen, dass keine eigenständige räumliche Kalibrierung durchgeführt wurde.
11.7 Unternehmern steht für digitale Inhalte ab Bereitstellung der Datei bzw. des Download-Links kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht zu.
§ 12 DIENSTLEISTUNGEN UND KEIN ANSPRUCH AUF SUPPORTLEISTUNGEN
12.1 Dienstleistungen umfassen automatisiertes Liquid Handling, die Herstellung von Aliquots, Probentransfers sowie die Programmierung kundenspezifischer Automatisierungsabläufe, die mit automatisierten Systemen (z. B. Opentrons-OT-2-Plattformen) ausgeführt werden.
12.2 Dienstleistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrags (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB) und nicht als Werkvertrag (Werkvertrag) erbracht, sofern nicht ein konkreter, messbarer Erfolg ausdrücklich in Textform zugesichert wird. Wir führen sämtliche Arbeitsabläufe mit der üblichen wissenschaftlichen Sorgfalt aus.
12.3 VOM KUNDEN BEREITGESTELLTE PROBEN UND MATERIALIEN:
(a) Biosicherheitsbeschränkung: Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Materialien, biologischen Proben, Plasmide oder Reagenzien, die er 3D-LabEq zur Bearbeitung übersendet, die Biosicherheitsstufe 1 (BSL-1 / S1) nicht überschreiten. Infektiöse Agenzien, humanpathogene Erreger, toxische Stoffe oder Materialien, die besonderen Vorschriften über biologische Waffen oder Betäubungsmittel unterliegen, dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung und vollständige Sicherheitsdatenblätter (SDB/MSDS) nicht versandt werden.
(b) Der Kunde bleibt rechtlicher Eigentümer sämtlicher bereitgestellter Proben und trägt die volle Haftung für die von ihnen ausgehenden Gefahren.
(c) Der Kunde stellt 3D-LabEq vollständig von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Bußgeldern, Reinigungskosten und Schäden an Einrichtungen frei, die aus nicht offengelegten chemischen oder biologischen Gefahren der vom Kunden bereitgestellten Materialien resultieren.
(d) Für den Abbau, die Denaturierung oder den Verlust vom Kunden bereitgestellter Proben während der standardmäßigen automatisierten Bearbeitung übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.
12.4 Ausschluss von Installations- und Betriebsunterstützung: Sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter, kostenpflichtiger technischer Dienstleistungsvertrag gebucht wurde, begründet der Erwerb von Waren, Sonderanfertigungen oder gebrauchten Maschinen keinen Anspruch auf technischen Support, Softwareinstallation, Bedienerschulung, Inbetriebnahme vor Ort oder Wartungsleistungen.
12.5 Verweise auf Hardware, Marken oder Namen Dritter (z. B. „kompatibel mit Opentrons OT-2“) dienen ausschließlich der technischen Beschreibung. 3D-LabEq steht in keiner rechtlichen Verbindung oder Unternehmenspartnerschaft mit Opentrons Labworks Inc. und wird von dieser nicht offiziell unterstützt.
§ 13 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
13.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2 Vollständiger Gewährleistungsausschluss für Gebrauchtgeräte: Soweit nach deutschem Recht zulässig (vgl. § 444 BGB), sind sämtliche Gewährleistungs- und Mängelhaftungsansprüche sowie Garantien für gebrauchte Maschinen, gebrauchte elektronische Laborgeräte und Restposten aus Liquidationen vollständig ausgeschlossen. Gebrauchtwaren werden ohne Haftung für verborgene oder wesentliche Mängel verkauft, es sei denn, 3D-LabEq hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
13.3 Gewährleistung für Neuware: Für gewerbliche, wissenschaftliche und institutionelle Kunden, die neu hergestellte Artikel (z. B. neu gedruckte 3D-Racks) erwerben, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.
13.4 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB): Der Kunde hat physische Waren unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Material-, technische oder Maßmängel sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige innerhalb dieser Fristen, entfällt die Mängelhaftung und die Ware gilt als genehmigt.
§ 14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1 3D-LabEq haftet unbeschränkt für:
(a) Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
(b) schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
(d) arglistiges Verschweigen eines Mangels.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für:
(a) entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle oder den Verlust institutioneller Fördermittel,
(b) die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust wissenschaftlicher Forschungsdaten, genomischer Sequenzen oder langfristiger Zelllinienarchive,
(c) Folgeschäden an Liquid-Handling-Robotern, Roboterarmen, elektronischen Pipetten oder Analysegeräten Dritter,
(d) chemische oder biologische Kontaminationen von Reinräumen, Laborarbeitsplätzen oder benachbarten Assays.
14.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Gesamthaftung für nicht vorsätzliche Pflichtverletzungen der Höhe nach auf den Nettokaufpreis des konkreten Produkts bzw. der konkreten Dienstleistung begrenzt, das bzw. die den Schaden verursacht hat.
§ 15 GEISTIGES EIGENTUM UND URHEBERRECHTSSCHUTZ
15.1 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums, Urheberrechte, Produktfotos, Webtexte, Designs, CAD-Modelle, interne Python-Logik und technische Dokumentationen, die von 3D-LabEq erstellt oder veröffentlicht werden, verbleiben ausschließlich in unserem Eigentum. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder externe Veröffentlichung bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
15.2 Proprietäre digitale Dateien, Konstruktionspläne oder molekulare Karten, die uns der Kunde für Sonderanfertigungen oder die Einrichtung von Automatisierungen zur Verfügung stellt („Kunden-IP“), verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Kunden.
15.3 Der Kunde sichert zu, dass sämtliche 3D-LabEq bereitgestellten Designs, Spezifikationen oder Datenmatrizen keine Patente, Urheberrechte, Marken oder geschützten Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen. Der Kunde stellt 3D-LabEq vollständig von allen Kosten, Rechtsanwaltsgebühren und Vergleichszahlungen frei, die aus Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums resultieren.
§ 16 EINHALTUNG REGULATORISCHER VORSCHRIFTEN, EXPORT UND ENTSORGUNG (ELEKTROG)
16.1 Compliance und Genehmigungen: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung und Einhaltung aller regionalen, nationalen und internationalen Gesetze, Import- und Exportkontrollen, Umweltschutzvorgaben und klinischen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb und Einsatz der erworbenen Produkte.
16.2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG / WEEE): Nach den deutschen abfallrechtlichen Vorschriften (ElektroG) ist es gewerblichen Nutzern ausdrücklich untersagt, gewerbliche Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Batterien über den kommunalen Hausmüll zu entsorgen. Der gewerbliche Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, sämtliche rechtlichen und finanziellen Pflichten für die ordnungsgemäße, umweltgerechte Entsorgung der erworbenen Geräte und elektrischen Komponenten nach der Außerbetriebnahme auf eigene Kosten zu übernehmen.
§ 17 KEIN WIDERRUFSRECHT (STORNIERUNG)
17.1 Da sich unser Vertrieb ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet und auf Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B) im Sinne von § 14 BGB ausgerichtet ist, besteht für unsere Kunden kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Alle über den Checkout abgeschlossenen Käufe sind vertraglich bindend.
§ 18 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
18.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen – einschließlich Streitigkeiten über deren Wirksamkeit, Auslegung oder Durchführung –, ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Darmstadt, Deutschland.
§ 19 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nach geltendem Recht ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt automatisch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
3D-LabEq – www.3d-labeq.de
Stand: Mai 2026